Oberlandesgericht Köln, 2023-03-01, 3 Ausl 17/23

3 Ausl 17/23Obergericht01.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 Ausl 17/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-01

Aktenzeichen: 3 Ausl 17/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0301.3AUSL17.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die Auslieferung des polnischen Staatsangehörigen K. nach Polen zur Strafvollstreckung betreffend der dem Europäischem Haftbefehl des Bezirksgerichts R. vom 15.12.2022 (III Kop 260/22) zugrunde liegenden Verurteilung durch das Amtsgericht Y. vom 07.10.2019 (II K 532/18), bestätigt durch Urteil des Bezirksgerichts R. vom 06.10.2020 (IV Ka 2340/19), wird für unzulässig erklärt.

Die dem Verfolgten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

Eine Entschädigung für den erlittenen Freiheitsentzug wird nicht bewilligt.

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