Oberlandesgericht Köln, 2023-02-22, 2 Wx 265/22

2 Wx 265/22Obergericht22.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 265/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-22

Aktenzeichen: 2 Wx 265/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0222.2WX265.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. vom 01.04.2022 wird unter Zurückweisung des Antrages der Beteiligten zu 1. und 2. vom 10.11.2020 der am 03.02.2022 erlassene Ausschließungsbeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Euskirchen - 26 II 21/17 - aufgehoben.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Beteiligten zu 1. und 2. zu tragen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.

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