Oberlandesgericht Köln, 2023-02-15, 26 WF 14/23

26 WF 14/23Obergericht15.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 WF 14/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-15

Aktenzeichen: 26 WF 14/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0215.26WF14.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Beschleunigungsbeschwerde des Kindesvaters vom 14. Januar 2023 wird als unzulässig verworfen.

Gerichtsgebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird bis 1.000 € festgesetzt.

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