Oberlandesgericht Köln, 2023-02-13, 22 U 5/22

22 U 5/22Obergericht13.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 5/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-13

Aktenzeichen: 22 U 5/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0213.22U5.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (5 O 145/21) vom 17.12.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € und hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe bzw. hinsichtlich der Kosten in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 144.000,00 EUR festgesetzt.

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