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20 U 355/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-02-10, 20 U 355/22
20 U 355/22Obergericht10.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-10
Aktenzeichen: 20 U 355/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0210.20U355.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.10.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 20 O 752/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a. im Tarif VC2 die Erhöhung zum 01.01.2017 in Höhe von 66,38 EUR nebst GZN10 in Höhe von 6,64 EUR bis zum 31.12.2020,
b. im Tarif T42 die Erhöhung zum 01.01.2018 in Höhe von 7,22 EUR bis zum 30.04.2022.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 84 % und die Beklagte zu 16 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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