Oberlandesgericht Köln, 2023-01-25, 16 U 179/21

16 U 179/21Obergericht25.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 179/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-25

Aktenzeichen: 16 U 179/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0125.16U179.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 04.11.2021, Az. 2 O 74/20, unter gleichzeitiger Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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