Oberlandesgericht Köln, 2023-01-09, 17 U 115/22

17 U 115/22Obergericht09.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 115/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-09

Aktenzeichen: 17 U 115/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0109.17U115.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers

gegen das am 21. Juli 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 2 O

415/20 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss

zurückzuweisen.

  1. Der Antrag des Klägers vom 15. November 2022 auf Gewährung von

Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

  1. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 1 Monat ab

Zustellung dieses Beschlusses.

  1. Auf den Verlust der Möglichkeit einer kostenmindernden Rücknahme bei

einer förmlichen Entscheidung gemäß Nr. 1222 Kostenverzeichnis zum

GKG wird vorsorglich hingewiesen.

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