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1 RBs 371/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-12-16, 1 RBs 371/22
1 RBs 371/22Obergericht16.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-16
Aktenzeichen: 1 RBs 371/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1216.1RBS371.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Sache wird durch die Rechtsunterzeichnerin gemäß § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat in seiner Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 22. Juli 2022 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Schleiden zurückverwiesen.
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