Oberlandesgericht Köln, 2022-11-25, 14 UF 89/22

14 UF 89/22Obergericht25.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 89/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-25

Aktenzeichen: 14 UF 89/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1125.14UF89.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiensenat

Tenor

    1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 03.06.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 04.05.2022 (151 F 63/21) aufgehoben und die Anträge des Antragstellers vom 30.08.2021 werden zurückgewiesen.
    1. Auf den Widerantrag der Antragsgegnerin wird festgestellt, dass ihre Forderung aus dem Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 08.05.2013, Az. 51 F 424/10, aus dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung besteht.
    1. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsteller.
    1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
    1. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf „bis 65.000,00 €“ festgesetzt.

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