Oberlandesgericht Köln, 2022-10-31, 19 U 51/22

19 U 51/22Obergericht31.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 51/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-31

Aktenzeichen: 19 U 51/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1031.19U51.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.04.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 7 O 178/21) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 58.517,70 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2021 zu zahlen.

Die Kosten beider Instanzen trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des ihr gegenüber vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 58.517,70 € festgesetzt.

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