Oberlandesgericht Köln, 2022-10-13, 7 U 47/20

7 U 47/20Obergericht13.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 47/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-13

Aktenzeichen: 7 U 47/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1013.7U47.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts G. vom 11.03.2020 (Az: 17 O 122/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 206.272,10 EUR festgesetzt.

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