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11 U 19/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-10-12, 11 U 19/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-12
Aktenzeichen: 11 U 19/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1012.11U19.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.05.2021 (5 O 317/19) aufgehoben.
Das Landgericht Köln ist zur Entscheidung des Rechtsstreits international zuständig.
Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 4.970.100,33 € festgesetzt.
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