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18 U 120/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-09-29, 18 U 120/21
18 U 120/21Obergericht29.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 18 U 120/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0929.18U120.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24.06.2021, Az. 15 O 126/20, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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