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7 U 98/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-09-08, 7 U 98/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-08
Aktenzeichen: 7 U 98/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0908.7U98.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln (5 O 7/22) vom 03.05.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.370,11 EUR festgesetzt.
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