Oberlandesgericht Köln, 2022-09-02, 6 U 71/22 (31 O 56/21)

6 U 71/22 (31 O 56/21)Obergericht02.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 71/22 (31 O 56/21) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-02

Aktenzeichen: 6 U 71/22 (31 O 56/21)

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0902.6U71.22.31O56.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des M.L. vom 08.03.20XX ,AZ: XXXXXXXXX teilweise abgeändert und hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung von Abmahnkosten (Ziffer II. des Tenors der angefochtenen Entscheidung) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 214,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.20XX 21 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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