Oberlandesgericht Köln, 2022-08-31, 2 Wx 175/22

2 Wx 175/22Obergericht31.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 175/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-31

Aktenzeichen: 2 Wx 175/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0831.2WX175.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 00.00.0000 wird der Beschluss des Amtsgerichts Heinsberg – Nachlassgericht - vom 00.00.0000 – 6 VI 653/21 – aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung – durch den zuständigen Nachlassrichter – an das Amtsgericht Heinsberg zurückverwiesen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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