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18 U 175/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-07-14, 18 U 175/21
18 U 175/21Obergericht14.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-14
Aktenzeichen: 18 U 175/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0714.18U175.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (7 O 250/20) vom 08.09.2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.420, - € festgesetzt.
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