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2 Wx 102/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-07-11, 2 Wx 102/22
2 Wx 102/22Obergericht11.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-11
Aktenzeichen: 2 Wx 102/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0711.2WX102.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die am 27.04.2022 bei dem Amtsgericht Euskirchen eingelegte Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen die am 26.04.2022 in Abteilung I vorgenommene Eintragung der Beteiligten zu 1. als Alleineigentümerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2. zu tragen.
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