Oberlandesgericht Köln, 2022-07-11, 2 Wx 102/22

2 Wx 102/22Obergericht11.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 102/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-11

Aktenzeichen: 2 Wx 102/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0711.2WX102.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die am 27.04.2022 bei dem Amtsgericht Euskirchen eingelegte Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen die am 26.04.2022 in Abteilung I vorgenommene Eintragung der Beteiligten zu 1. als Alleineigentümerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2. zu tragen.

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