Oberlandesgericht Köln, 2022-07-05, 9 U 184/21

9 U 184/21Obergericht05.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 184/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-05

Aktenzeichen: 9 U 184/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0705.9U184.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.09.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 20 O 331/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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