Oberlandesgericht Köln, 2022-07-04, 20 U 136/22

20 U 136/22Obergericht04.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 136/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-04

Aktenzeichen: 20 U 136/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0704.20U136.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04.03.2022 – 12 O 356/21 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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