Oberlandesgericht Köln, 2022-06-24, 19 SchH 21/22

19 SchH 21/22Obergericht24.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 SchH 21/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-24

Aktenzeichen: 19 SchH 21/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0624.19SCHH21.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag, die Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens festzustellen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Gegenstandswert wird auf 75.000,00 € festgesetzt.

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