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24 U 212/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-06-13, 24 U 212/21
24 U 212/21Obergericht13.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-13
Aktenzeichen: 24 U 212/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0613.24U212.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.09.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 226/20 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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