Oberlandesgericht Köln, 2022-06-02, 12 U 31/21

12 U 31/21Obergericht02.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 31/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-02

Aktenzeichen: 12 U 31/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0602.12U31.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.01.2021 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn zum Aktenzeichen 17 O 146/17 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 170.000 EUR festgesetzt.

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