Oberlandesgericht Köln, 2022-05-09, 14 UF 9/22

14 UF 9/22Obergericht09.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 9/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-09

Aktenzeichen: 14 UF 9/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0509.14UF9.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass ein Regelungsbedarf betreffend des Umgangsrechts des Kindesvaters mit seinen drei Kindern über die amtsgerichtlich getroffenen Regelungen hinaus derzeit nicht besteht.
    1. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben der Kindesvater und die Kindesmutter je zur Hälfte zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erstattet.
    1. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

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