projekte
14 UF 16/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-05-06, 14 UF 16/22
14 UF 16/22Obergericht06.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-06
Aktenzeichen: 14 UF 16/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0506.14UF16.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat -
„Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der A AG mit der Vers.-Nr. X1 zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 4.058,28 € auf dem vorhandenen Konto X2 bei der B, bezogen auf den 30.06.2012, begründet. Die A AG wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 1,75 % Zinsen seit dem 30.06.2012 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die B zu zahlen.“
Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren 14 UF 32/18 werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden insoweit nicht erstattet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 14 UF 16/22 hat die Antragsgegnerin nach einem Verfahrenswert von 9.600,00 € zu tragen. Darüber hinaus werden Gerichtskosten nicht erhoben und weitergehende außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.