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3 U 151/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-04-27, 3 U 151/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 3 U 151/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0427.3U151.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.09.2021 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 15 O 71/21 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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