Oberlandesgericht Köln, 2022-04-25, 22 U 151/20

22 U 151/20Obergericht25.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 151/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-25

Aktenzeichen: 22 U 151/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0425.22U151.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufungen der Beklagten gegen die Urteile der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts N. vom 27.08.2020 und 02.02.2021 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil vom 02.02.2021 erachtet der Senat lediglich als Anschlussberufung für zulässig; sie würde mit einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO über die Berufung der Beklagten ihre Wirkung verlieren.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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