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22 U 151/20•Oberlandesgericht Köln, 2022-04-25, 22 U 151/20
22 U 151/20Obergericht25.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-25
Aktenzeichen: 22 U 151/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0425.22U151.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufungen der Beklagten gegen die Urteile der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts N. vom 27.08.2020 und 02.02.2021 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil vom 02.02.2021 erachtet der Senat lediglich als Anschlussberufung für zulässig; sie würde mit einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO über die Berufung der Beklagten ihre Wirkung verlieren.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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