Oberlandesgericht Köln, 2022-03-29, 3 U 92/21

3 U 92/21Obergericht29.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 92/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-29

Aktenzeichen: 3 U 92/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0329.3U92.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.06.2021 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Aachen– Az. 8 O 520/20 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

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