Oberlandesgericht Köln, 2022-03-03, 18 U 12/20

18 U 12/20Obergericht03.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 12/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-03

Aktenzeichen: 18 U 12/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0303.18U12.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 20.12.2019, Az. 8 O 99/18, abgeändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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