Oberlandesgericht Köln, 2022-02-17, 24 U 64/21

24 U 64/21Obergericht17.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 64/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-17

Aktenzeichen: 24 U 64/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0217.24U64.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.03.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 193/21 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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