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15 U 227/19•Oberlandesgericht Köln, 2022-02-10, 15 U 227/19
15 U 227/19Obergericht10.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 15 U 227/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0210.15U227.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Die gegen die Beklagte zu 2 gerichtete Berufung der Klägerin gegen das am 6. August 2019 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 55/19 - wird zurückgewiesen.
Die Rücknahme der gegen die Beklagte zu 1 gerichteten Berufung hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten zu 2 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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