Oberlandesgericht Köln, 2022-01-27, 15 W 54/21

15 W 54/21Obergericht27.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 W 54/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-27

Aktenzeichen: 15 W 54/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0127.15W54.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 24.7.2021 gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Bonn vom 1.7.2021 (15 O 355/20) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 3.8.2021 wird die erstinstanzliche Wertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die Datenauskunft (Klageantrag zu 1) auf 5.000 Euro (statt 500 Euro) festgesetzt wird.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.