Oberlandesgericht Köln, 2022-01-27, 15 U 153/21

15 U 153/21Obergericht27.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 153/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-27

Aktenzeichen: 15 U 153/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0127.15U153.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.6.2021 (3 O 216/20) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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