Oberlandesgericht Köln, 2022-01-26, 5 U 105/21

5 U 105/21Obergericht26.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 105/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-26

Aktenzeichen: 5 U 105/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0126.5U105.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21.05.2021 – 8 O 549/20 – unter Zurückweisung der weiteren Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.193,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Polo 1.6 TDI mit der Fahrgestellnummer N01.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte zu 72 %, die Klägerin zu 28 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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