Oberlandesgericht Köln, 2022-01-25, 20 U 242/21

20 U 242/21Obergericht25.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 242/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-25

Aktenzeichen: 20 U 242/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0125.20U242.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Oktober 2021 – 12 O 100/21 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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