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20 U 242/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-01-25, 20 U 242/21
20 U 242/21Obergericht25.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-25
Aktenzeichen: 20 U 242/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0125.20U242.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Oktober 2021 – 12 O 100/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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