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17 W 136/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-01-20, 17 W 136/21
17 W 136/21Obergericht20.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-20
Aktenzeichen: 17 W 136/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0120.17W136.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Der Beschwerdegegner wird angewiesen, den Kostenansatz aus der Rechnung vom 24. November 2020 (DRII-1032/20) dahingehend zu berichtigen, dass anstelle der erhobenen Gebühr nach Nr. 207 KV GvKostG die ermäßigte Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG angesetzt wird.
Im Übrigen wird die weitere Beschwerde der Landeskasse zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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