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20 U 84/189•Oberlandesgericht Köln, 2022-01-14, 20 U 84/189
20 U 84/189Obergericht14.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-14
Aktenzeichen: 20 U 84/189
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0114.20U84.189.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Mai 2018 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 254/16 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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