Oberlandesgericht Köln, 2022-01-05, 7 VA 19/21

7 VA 19/21Obergericht05.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 VA 19/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-05

Aktenzeichen: 7 VA 19/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0105.7VA19.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die als Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die als Akteneinsichtsgesuch auszulegende „sofortige Beschwerde“ der Antragstellerin vom 19.10.2021 gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 08.10.2021 (1 O 288/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

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