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11 W 50/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-01-04, 11 W 50/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-04
Aktenzeichen: 11 W 50/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0104.11W50.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 14.09.2021 – 18 OH 23/19 – aufgehoben und der Antrag des Antragsgegners abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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