Oberlandesgericht Köln, 2021-12-30, 20 U 69/21

20 U 69/21Obergericht30.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 69/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-30

Aktenzeichen: 20 U 69/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1230.20U69.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Juni 2021 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 9 O 247/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.267,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juli 2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 66% und die Beklagte zu 34%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 56% und der Beklagten zu 44% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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