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11 U 41/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-16, 11 U 41/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 11 U 41/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1216.11U41.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.01.2021 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 17 O 27/20 – wird nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 36.193,94 € festgesetzt.
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