Oberlandesgericht Köln, 2021-12-09, 11 W 37/21

11 W 37/21Obergericht09.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 37/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-09

Aktenzeichen: 11 W 37/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1209.11W37.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsstellerin wird der Beschluss des 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07.06.2021 - 4 OH 2/21 - aufgehoben.

Das Landgericht wird angewiesen, den Antrag nicht wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 485 ZPO zurückzuweisen.

Die Abfassung des Beweisbeschlusses wird dem Landgericht übertragen.

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