Oberlandesgericht Köln, 2021-12-07, 4 U 107/20

4 U 107/20Obergericht07.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 107/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-07

Aktenzeichen: 4 U 107/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1207.4U107.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 28. Mai 2020 - 1 O 480/19 - teilweise abgeändert und in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.610,32 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 11. April 2019 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 578,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 28. August 2019 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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