Oberlandesgericht Köln, 2021-12-03, 20 U 287/20

20 U 287/20Obergericht03.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 287/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-03

Aktenzeichen: 20 U 287/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1203.20U287.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. November 2020 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 411/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.