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26 UF 92/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-11-10, 26 UF 92/20
26 UF 92/20Obergericht10.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 26 UF 92/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1110.26UF92.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat – Familiensenat –
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Antragsgegnerin unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Wipperfürth – Familiengericht – vom 28. August 2020 (Az. 10 F 601/17) verpflichtet, weitere 6.653,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. November 2017 zu zahlen. Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Kosten des ersten Rechtszugs tragen der Antragsteller zu 2/7 und die Antragsgegnerin zu 5/7.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 99.650 € festgesetzt; davon entfallen 34.670 € auf die Beschwerde des Antragstellers und 64.980 € auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin.
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