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12 U 216/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-10-28, 12 U 216/20
12 U 216/20Obergericht28.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-28
Aktenzeichen: 12 U 216/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1028.12U216.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07.10.2020 zum Az. 2 O 270/18 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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