Oberlandesgericht Köln, 2021-10-27, 5 U 2/21

5 U 2/21Obergericht27.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 2/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-27

Aktenzeichen: 5 U 2/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1027.5U2.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.11.2020 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 199/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.