Oberlandesgericht Köln, 2021-10-14, 18 U 185/20

18 U 185/20Obergericht14.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 185/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-14

Aktenzeichen: 18 U 185/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1014.18U185.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.09.2020 – 7 O 313/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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