Oberlandesgericht Köln, 2021-10-13, 2 U 23/21

2 U 23/21Obergericht13.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 23/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-13

Aktenzeichen: 2 U 23/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1013.2U23.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.04.2021 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 11 O 241/17, wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Aachen ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.