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2 U 23/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-10-13, 2 U 23/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-13
Aktenzeichen: 2 U 23/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1013.2U23.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.04.2021 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 11 O 241/17, wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Aachen ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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