Oberlandesgericht Köln, 2021-10-08, 20 U 35/21

20 U 35/21Obergericht08.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 35/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-08

Aktenzeichen: 20 U 35/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1008.20U35.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.03.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – Az. 26 O 371/20 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 22.559,15 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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